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Unsere Leistungen: 

 

1. Pflegeleistungen:

Unsere Pflegekräfte unterstützen oder übernehmen für Sie viele, anspruchsvolle Aufgaben im Bereich der Pflege.

Die Pflege ist häufig ein Leistungskomplex aus verschiedenen Hilfestellungen oder Übernahmen.

Diese können u.a. sein:

Sie benötigen Hilfe oder die vollständige Übernahme der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden in Kombination mit der Mundpflege, der Gesichtsrasur, der Nagelpflege und dem Haare waschen) oder im Bereich der Ausscheidung (Inkontinenzversorgung, Toilettentraining).

Im Bereich der Mobilisation / dem Transfer achten wir besonders auf die Sturzprävention innerhalb der Räumlichkeiten und geben den Betroffenen den richtigen Halt. Wir bieten Begleitungen außer Haus an und führen Spaziergänge durch.

Weitere Hilfestellungen oder vollständige Übernahmen können im Bereich der Ernährung sein z.B.  Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten, Hilfestellungen bei der Nahrungsaufnahme.

Die Pflegeleistungen rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab, wenn Sie einen Pflegegrad haben. Sie müssen sich also um die Bürokratie keine Sorgen machen.

 

2. Häusliche Krankenpflege: 

Aufgrund diverser Erkrankungen benötigen viele Menschen Hilfe beim Richten und dem Verabreichen von Medikamenten oder die korrekte Durchführung von Injektionen durch eine geschulte Pflegekraft.  Außerdem bieten wir die Übernahme von Wundversorgungen, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder das An- und Ablegen von Kompressionsverbänden an.

Diese Leistungen werden nur durch eine ärztliche Verordnung durchgeführt. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse nach Genehmigung.

 

3. Beratungsleistungen:

Gern beraten wir Sie in einem Erstgespräch und erklären Ihnen alles, was Sie wissen möchten.

Wichtig: 

Pflegegeldempfänger, die nicht von einem Pflegedienst versorgt werden, müssen zur Sicherstellung, dass die Pflegenden mit der Pflege zurechtkommen regelmäßig Beratungsbesuche über einen Ambulanten Pflegedienst durchführen lassen. Für Pflegegrad 2 und 3 gilt alle 6 Monate und Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate. Gern helfen wir Ihnen dabei.

 

4. Verhinderungspflege:

Wenn Sie zu Hause von einer Privatperson gepflegt werden, wie z.B. ein Angehöriger, diese Person aber zeitweise verhindert ist, übernehmen wir gern für Sie als ambulanter Pflegedienst in dieser Zeit die Versorgung. Die Gründe hierfür können zum Beispiel sein: Erholungsurlaub/eine Krankheit oder die Hauptpflegeperson kann regelmäßig einen Tag oder einige Stunden in der Woche nicht, weil sie eigene Termine hat.

 

5. Betreuungs-und Entlastungsleistungen:

Bei dem Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro handelt es sich um eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Der sogenannte Entlastungsbeitrag dient zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Für den Entlastungsbetrag bieten wir Ihnen folgendes an:

haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung der Wohnung durch unseren Ambulanten Pflegedienst)

Alltagsbetreuung z.B. Spaziergänge, allgemeine Beaufsichtigung zur Entlastung des Angehörigen u.v.m. durch unseren Ambulanten Pflegedienst

Fahrdienste z.B. zum Arzttermin, Behörden etc. durch unseren Ambulanten Pflegedienst

 

6. Zusatzleistungen:

Vermittlung von anderen Dienstleistern mit denen wir gute Erfahrungen gesammelt haben (Essen auf Rädern, Hausnotrufdienst, Sanitätshäuser, Alltagsbegleiter)

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